Mit uns kommen Sie sicher zum Impfzentrum.
Und so funktioniert es…
- Vereinbaren Sie über die kostenlose Hotline 0800 99 88 66 5 oder unter
www.impfportal-niedersachsen.de Ihren Impftermin für die Corona-Schutzimpfung. - Wenden Sie sich nach der Terminvereinbarung für die Impfung telefonisch an Ihren Hausarzt und
bitten Sie um eine Verordnung zur Krankenbeförderung („Transportschein“) für die Impffahrten.
Sie benötigen sowohl für die 1. Impfung als auch die 2. Impfung eine separate Verordnung jeweils für die Hin- und Rückfahrt zum Impfzentrum. - Wenden Sie sich an ein örtliches Taxi- oder Mietwagenunternehmen zur Vorbestellung der Impffahrt.
Weisen Sie daraufhin, dass Sie eine Verordnung zur Krankenbeförderung von Ihrem Hausarzt haben. - Am Tag der Impfung holt Sie das Taxi-/Mietwagenunternehmen ab und bringt Sie auf direktem Weg zum Impfzentrum.
Geben Sie ihre Verordnung zur Krankenbeförderung beim Fahrpersonal ab. - Sie erhalten im Impfzentrum die Impfung
- Die Taxi- und Mietwagenunternehmen bringen Sie nach der Impfung auf direktem Weg zurück an Ihre Heimatadresse.
Geben Sie die Verordnung zur Krankenbeförderung nach Fahrtende beim Fahrpersonal ab. - Das Taxi-/ Mietwagenunternehmen rechnet die Fahrtkosten anschließend direkt mit
a) Ihrer Krankenkasse ab, wenn Sie einen Pflegegrad 3 (mit einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität),
einen Pflegegrad 4, einen Pflegegrad 5 oder einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen aG, Bl, H haben.
oder
b) der zentralen Abrechnungsstelle des Landes Niedersachsen (DAVASO GmbH) ab,
wenn Sie nicht unter die in a) gennannten Merkmale zur Leistungspflicht
Personen ohne Verordnung zur Krankenbeförderung
Grundlage für die Übernahme der Fahrtkosten ist der Nachweis durch die Verordnung zur Krankenbeförderung. Erhalten Sie diesen Nachweis von Ihrem Hausarzt nicht, so ist die Übernahme der Fahrtkosten zur Schutzimpfung nach aktuellem Stand nicht möglich. Gerne beraten wir Sie zu erwartenden Kosten für Ihre Impffahrt.
Corona, Taxi zum Impfzentrum, Impfen, Impftermin
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