Sie haben noch keinen Personenbeförderungsschein?
Um ein Taxi fahren zu dürfen, benötigen Sie einen zusätzlichen offiziellen Führerschein – den Personenbeförderungsschein für Taxen, kurz P-Schein genannt. Den P-Schein bekommen Sie auf Antrag bei der Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes.
Sie müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein
- Sie müssen mindestens 2 Jahre im Besitz eines deutschen Führerscheines für PKW (Klasse 3 oder B) sein
- Sie dürfen nicht vorbestraft sein
- und nicht allzu viele Punkte in Flensburg haben
Sie benötigen zum P-Schein Folgendes:
- einen Antrag bei Ihrer Führerscheinstelle (z.Zt. 42,60 EUR)
- ein Führungszeugnis (Führerscheinstelle oder Einwohnermeldeamt) (z.Zt. 13,00 EUR)
- ärztliche Untersuchungen (ca.80,00 EUR), bestehend aus: allgemeine Untersuchung, augenärztliche Untersuchung und Belastungstest
- eine Ortskundeprüfung (z.Zt. 29,00 EUR)
Wie ist der Ablauf?
- Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und holen sich das Antragsformular.
- Danach suchen Sie einen geeigneten Arzt auf.
(Hilfestellung dazu können Sie bei uns in der Taxi-Ruf Braunschweig GmbH bekommen) - Mit den Attesten stellen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle die Anträge auf den P-Schein und für das Führungszeugnis
- Sollte Ihr Hauptwohnsitz nicht Braunschweig sein, unterrichten Sie Ihre Führerscheinstelle bei Antragsstellung darüber, dass Sie in Braunschweig Taxe fahren möchten.
- Danach kommen Sie zur Taxi-Ruf Braunschweig GmbH, Dresdenstraße 131 in 38124 Braunschweig, und holen sich den Prüfungsfragenkatalog für die Ortskundeprüfung. (z.Zt. 5,00 EUR ). In diesem Katalog sind alle Fragen enthalten, die Ihnen in der Prüfung gestellt werden können.
- Nach ca. 4 Wochen bekommen Sie eine Einladung zur Ortskundeprüfung beim Tiefbauamt der Stadt Braunschweig. (z.Zt. immer am ersten Donnerstag im Monat von 09.30 Uhr bis 10.30 Uhr). Die Ortskundeprüfung ist eine einstündige schriftliche Prüfung, in der Ihnen 36 Fragen aus dem Prüfungskatalog gestellt werden.
- Nach bestandener Prüfung bekommen Sie von Ihrer Führerscheinstelle den P-Schein und Sie dürfen Taxe fahren.
Der P-Schein ist 5 Jahre gültig und kann nach Ablauf wieder verlängert werden.
Sollten Sie bis dahin noch keinen Taxenunternehmer gefunden haben, bei dem Sie arbeiten können, helfen wir Ihnen gerne weiter.
erweiterete Suchbegriffe: Taxischein, Taxenschein
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